Kurdische Kultur – Bundesregierung setzt auf Zensur
Die Freiheit der Meinung und der Kunst ist vom Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Die Frage, ab wann die Freiheit in Gefahr ist, ob Zensur herrscht oder wer Kultur schaffen darf, ist politisch hoch umkämpft. Umso erschreckender, dass Bundesinnenminister Horst