Grafik: Henrik Tersteegen, EinPlakat, Jeden Tag ein Plakat

„Die Polizei Hamburg hat die Gewaltorgie losgetreten“

Teil 1 des Interviews mit Thomas Wüppesahl, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal). Wüppesahl war Anfang der 90er „als die Grünen noch grün waren“  innenpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion. Das Interview führte Alexander Hummel.

Critica: Aus einer kleinen Bundestagsanfrage der LINKEN geht hervor, dass deutlich mehr PolizistInnen als ursprünglich angegeben beim G20-Einsatz beteiligt waren: über 31.000 PolizistInnen, das heißt 50% mehr als bekannt. Warum wurde die tatsächliche Zahl zuvor geheim gehalten?

Wüppesahl: Diese Tatsache, dass die Einsatzleitung, aber auch die politische Führung in Hamburg sich um die 10.000 PolizeibeamtInnen vertut, ist leider normal. Das gehört inzwischen zur klassischen Desinformationspolitik und hat auch taktische Gesichtspunkte. Denn man möchte sich selbst in der Wahrnehmung kleiner und das Gegenüber groß machen. Zudem zeigt es, dass die Polizei hier völlig überfordert war. Schon die ursprüngliche Zahl von 21.000 eingesetzten PolizeibeamtInnen ist deutscher Rekord seit 1949. Wir wissen jetzt, dass es nicht eine zahlenmäßige militärische Division war, was ungefähr 21.000 SoldatInnen entspräche, sondern es sind eineinhalb Divisionen gewesen und sie haben es trotzdem nicht bewerkstelligt. Derartige Desinformationen in die Öffentlichkeit zu setzen, zieht sich durch die gesamten drei Tage. Es wurde permanent die Unwahrheit gesagt, häufig auch ganz bewusst gelogen. Gleichzeitig sagten Einsatzleitung und Polizeipräsident, dass ihnen genug BeamtInnen zur Verfügung standen: „Daran habe es nicht gelegen.“ – Es fehlte einfach das fachliche Können.

Warum sprechen sie davon, dass diese Desinformationspolitik mittlerweile „klassisch“ ist?

Denken Sie an die Demonstration Ende 2013 vor der Roten Flora in Hamburg, wo auch seitens der Polizei falsche Dinge in die Welt gesetzt wurden. Auch hier wollte man die Demonstration, ähnlich wie bei der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli 2017, nicht laufen lassen. Das wird aber nach außen anders dargestellt, weil es aufgrund von verfassungs- und versammlungsrechtlichen Vorgaben natürlich nicht geht. Die Polizeispitze desinformiert, indem sie vorgibt, rechtlich anständig zu arbeiten und tatsächlich bricht sie das Recht wie Gesetze; das wird noch mehr oder weniger geschickt ummantelt, aber so ist es. Im Grunde wird wie bei einer Bande oder der organisierten Kriminalität agiert. Denken Sie dann auch an den vorgetäuschten Überfall auf die Davidswache ebenfalls Ende 2013, auch dort wurden in Serie – sogar schriftlich – durch die Pressestelle der Polizei falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt gesetzt und der gesamte Medienpulk ist erstmal auf den Unsinn draufgesprungen und hat ihn weiterverbreitet.

Der tiefere Grund ist, wenn sie irgendwo im Sport unterwegs sind oder auch bei richtigen Gefechten, dann wird der Gegner überhöht dargestellt, damit man die eigene Leistung entsprechend positiv darstellen kann. Man will darstellen wie heroisch man verloren oder eben auch gewonnen hat und darüber auch so eine Art Hilflosigkeit suggerieren, den Mitleidseffekt mitnehmen, nonverbal: „Es ging halt nicht anders.“ Ein unausgesprochen übergesetzlicher Notstand. So ist das hier auch. Denken Sie ferner an die falschen Zahlen zu den Autonomen: dass man 8000 Autonome europaweit in Hamburg erwartete, tatsächlich waren es maximal zweieinhalbtausend. Das war also eine Polizeilage, die wir in Hamburg seit den 80er Jahren immer wieder hatten – also nichts Besonderes. Außer dass der gesamte Einsatzanlass sehr hochgepoppt war, dadurch dass es sich um den G20-Gipfel handelt.

Wie bewerten Sie denn die Gewalt und Aggression beim G20-Gipfel in Hamburg im Allgemeinen.

Das ist offensichtlich. Die Gewalt ging von beiden Seiten aus. Es ist klar, dass  bestimmte Menschen, von wo auch immer – aus Spanien und Griechenland etwa – angereist sind, um sich hier auszutoben. Genau so kam es aber seitens der Polizei zu zahllosen Übergriffen, die ja auch aus allen Bundesländern angereist kam und einige tobten sich genauso offenkundig aus. Hoheitliches Agieren sähe anders aus. Beide Seiten uniformiert, vermummt und mit klarem Feindbild.

Bisher gibt es 100 Strafermittlungsverfahren.

Diese Zahl ist lächerlich. Das drückt ja nur das Hellfeld aus. Wir wissen aus kriminologischen Studien, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Dunkelfeld jährlich 95% umfasst, also Faktor 20, d.h. die rund sechs Millionen Straftaten, die jährlich angezeigt werden, können Sie mal 20 nehmen, also sind es 120 Millionen. Das ist die annähernd echte Zahl der in der Bundesrepublik pro Kalenderjahr begangenen Straftaten. Das dürfen Sie hier locker extrapolieren. Es handelt sich also nicht um 100 Straftaten durch PolizeibeamtInnen, sondern eher um 2000, wenn nicht noch mehr. Faszinierend ist, dass nicht eines dieser gegenüber PolizeibeamtInnen laufenden Strafermittlungsverfahren durch einen Kollegen initiiert wurde, obwohl nach der Strafverfahrensordnung jeder Polizist, sobald er Kenntnis von einer Straftat hat, sie selbst verfolgen und anzeigen müsste. Allein diese Tatsache, dass quasi sämtliche Verfahren begonnen wurden, weil sie von außen angezeigt wurden oder weil man aufgrund der Videos bei der Ermittlungsstelle in der Innenbehörde bestimmte Ermittlungsansätze hatte, zeigt die Ruchlosigkeit, also wie wenig Recht und Gesetz durch die eingesetzte Polizei selbst beachtet werden.

Die Aggression und Gewalt ging von beiden Seiten aus. Die große Initialzündung war aber natürlich das Zerschlagen der Demonstration am Fischmarkt am Donnerstagabend durch die Polizei. Das war der subjektiv-psychologische Freibrief für einige der angereisten potentiellen Gewalttäter zurückzuschlagen. Mit der Zerschlagung der Demonstration hat die Polizei Hamburg mit den gesamten unterstützenden Kräften aus der Bundesrepublik die Gewaltorgie, die wir für bundesdeutsche Verhältnisse in bemerkenswerter Ausprägung erlebt haben, losgetreten.

Innensenator Grote hat jetzt eine sehr ernsthafte Aufarbeitung der Vorgänge bei G20 versprochen. Wird es dazu kommen?

Nein, das können Sie vergessen. Das ist genauso Unsinn wie die ganzen anderen Sonntagsreden vor G20: Man hätte die Sicherheitslage in Griff und man handle nach Recht und Gesetz, „Die Hanseaten werden nach dem Gipfel noch gelassener sein also vorher schon“ (Olaf Scholz; WamS) und „Nach dem Gipfel-Wochenende würde man fragen was denn gewesen sei, da alles wie unbemerkt ablief“ (Olaf Scholz) und viele andere Versprechen. So ist das hier auch. Sie sehen ja, wie im Moment bestimmte Personen durch die Hamburger Richterschaft abgeurteilt und auch zu sehr fragwürdigen Strafen verurteilt werden. Spiegelbildlich umgekehrt passiert das gleiche Programm gegenüber PolizeibeamtInnen. Diese werden mit Samthandschuhen angefasst und da geschieht so gut wie nichts. Die Dienstelle ‚Interne Ermittlung’ in der Innenbehörde ist leider auch längst verkommen. Sie untersteht mit dem Staatsrat Bernd Größer einem gelernten Polizisten. Von daher können Sie auch von der Dienststelle ‚Interne Ermittlungen‘ keine ernsthafte Aufarbeitung erwarten. Und die endlos geschwärzten Akten, die der Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft erhalten hat, spiegelt auch hier die Wahrheit wider; selbst der Rahmenbefehl ist bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt worden, aber der ist die Grundlage des gesamten gescheiterten Polizeieinsatzes.

Wie lässt sich diese Polizeigewalt erklären? Geht diese von den einzelnen PolizistInnen oder den leitenden Stellen aus?

Hier ist es sehr hilfreich zwischen einzelnen BeamtInnen, Einsatzleitung, Polizeiführungskräften und politisch Verantwortlichen zu differenzieren.  Auch mit Hinblick auf die Verfahren. Die knapp 100 Verfahren richten sich sämtlich nur gegen einzelne PolizeibeamtInnen aus verschiedensten Bundesländern und der Bundespolizei. Nicht eines dieser Verfahren geht gegen die Einsatzleitung. Es gibt zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Hartmut Dudde, aber das wird auch pro forma abgearbeitet. Daran zeigt sich, dass die Mechanismen, die rechtsstaatlich und rechtstheoretisch alle wunderbar klingen, nicht zur Anwendung gelangen.

Genauso ist es mit der Frage, die Sie konkret stellen. Die PolizeibeamtInnen haben in der Gruppendynamik häufig die Beherrschung verloren. Nicht nur aufgrund von Erschöpfung und Ermüdung – teilweise nur mit drei bis vier Stunden Schlaf zwischen den Einsatztagen – sondern weil man gewohnt ist, dass man, vor allem wenn man sich unbeobachtet fühlt, machen kann, was man will. Es hat ja regelrechte Prügelorgien gegeben – gegen Menschen, die gefilmt haben oder auch einfach so. Auch der Einsatz von Pfefferspray lief derart ab. RechtsanwältInnen wurden ihrer Rechte beraubt. Diese Gemengelage ist im Grunde allen bekannt, auch der Einsatzleitung und dem Bürgermeister, der ja selbst einst Innensenator war. Da werden die Augen zugemacht und wenn niemand tatsächlich aktiv die Dinge zum Schwingen bringt, dann passiert auch nichts. Das beste Beispiel dafür ist, wenn der erste Bürgermeister von Hamburg nach dem ganzen Irrsinn, den relativ ausgeprägten Gewalt-Exzessen, sagt, es habe keine Polizeigewalt gegeben. Ein rechtsstaatliches Inferno, oder: Der Gipfel der Rechtsbrüche.

JournalistInnen und RechtsanwältInnen – beides für die Demokratie wichtige Personengruppen – wurden bei G20 teils in ihrer Arbeit behindert. Ist das ein neues Phänomen oder musste man derartiges bereits bei früheren Großprotesten erleben?

Es ist kein neues Phänomen, es wird aber immer ausgeprägter. Was ich bereits für die demonstrierenden BürgerInnen formuliert habe, betrifft genauso JournalistInnen und RechtsanwältInnen. In der Gefangenensammelstelle (GeSa) wurde die Arbeit von RechtsanwältInnen, obwohl diese offizielle Organe der Rechtspflege bilden, praktisch ausgehebelt. Häufig hat man die Vorführung der Gefangenen vor den gesetzlich vorgeschriebenen Richter erst nach 40 Stunden gemacht. Das Habeas Corpus-Prinzip wurde künstlich hinausgezögert, wonach jeder Festgenommene spätestens am Ende des Tages nach seiner Festnahme vor einen Richter gestellt wird oder eben in Freiheit entlassen. Genau dies sollte unverzüglich geschehen. Indem man es hinauszögert, wird der Gefangene nach dem Motto „Was er hat, das hat er“ faktisch in Haft gehalten. Genauso ist das übrigens bei vielen Untersuchungshäftlingen nach den Spieltagen zum G20-Gipfel. U-Haft soll der Verfahrenssicherung dienen. Hier gibt es eineindeutig in etlichen Einzelfällen vorweggenommene Strafhaft.
Zudem wurde in der GeSa Nahrung verweigert, Toilettengänge wurden nicht zugelassen und vieles andere mehr. In diesem Ausmaß und in dieser Systematik ist das ein Novum. Zwar gab es das bereits bei bestimmten Einsatzlagen wie bei Gorleben, aber das war dann sehr begrenzt und nicht derart institutionalisiert wie in dieser Gefangenensammelstelle für 400 Menschen.

Auf der Straße gegenüber bei den JournalistInnen ging es genauso zu. Das wurde querbeet – ob durch BILD-Zeitung, Stern, taz oder bestimmten Rundfunksendern – dokumentiert. Die Polizei interessiert sich dann für die Arbeit der JournalistInnen einfach nicht. JournalistInnen werden zur Seite geschoben, ihre Rechte werden missachtet, Presseausweise werden ignoriert oder sie werden sogar verhöhnt. Das sollte Anlass sein, dass JournalistInnen zukünftig sehr viel kritischer die Polizeieinsätze begleiten, aber auch unter Ihren KollegInnen gibt es gar befremdlich anmutende Schulterschlüsse mit den staatlichen Organen.

Ist dieses Hinwegsetzen der Polizei über geltendes Recht, was man auch bei der Auflösung des verwaltungsrechtlich genehmigten Camps feststellen konnte, eine neue Entwicklung?

Nein, neu ist auch das nicht, aber es droht sich zu konstituieren. Wir wissen das aus den verschiedensten großen Einsatzlagen, ob in Berlin, bei Castortransporten oder sonst auch in Hamburg. Entscheidend für einen Polizeiführer ist, dass man auf der Straße gewinnt. Das hört sich an wie bei kleinen Kindern, wenn sie einen Straßenkampf oder anderen Wettstreit führen, aber so ist es. Viele Anlässe sind bekannt, bei denen auch JournalistInnen PolizeiführerInnen angesprochen haben, ‚Was machen Sie denn da? Es ist doch gerade vom Verwaltungsgericht ein solches Vorgehen für rechtswidrig erklärt worden‘ worauf der Polizeiführer nur entgegnete ‚Ja dann gehen Sie doch zum Verwaltungsgericht und dann sehen wir uns in drei Jahren gemeinsam das Urteil an.‘

Das Problem ist, dass aus solchen Verwaltungsgerichtsurteilen keine negativen Konsequenzen resultieren. Schlimmstenfalls kassiert die Behörde ein Urteil, dass der Einsatz rechtswidrig war – aber eben nur die Behörde. Vielleicht gibt es auch gelegentlich etwas Schmerzensgeld, das aus der Staatskasse bezahlt werden muss. Wirkliche Peanuts und ohne Individualfolgen bei den unrechtmäßig handelnden BeamtInnen. In der Regel führen diese rechtswidrigen Einsätze durch PolizeiführerInnen nicht einmal zu Ernennungshemmnissen, das heißt diese Jungs und Mädchen werden dann locker weiterbefördert. Gerade Hartmut Dudde ist das Paradebeispiel dafür. Dudde hat nach Feststellungen von Hamburger Verwaltungsgerichten mindestens schon drei große Einsätze rechtswidrig gefahren. Dennoch wurde er nicht nur mit der Gesamteinsatzleitung für G20 betraut, sondern vor drei Jahren auch durch den jetzigen Bürgermeister in Hamburg, Olaf Scholz, zum leitenden Polizeidirektor ernannt – im Wissen um seine rechtswidrigen Arbeitsweisen.

Alleine eine solche Tatsache strahlt in den gesamten Apparat aus. Was soll denn ein kleiner Polizeischüler denken, wenn ihm in der Ausbildung Recht und Gesetz beigebracht werden und wenn er in der Praxis solche Fakten erlebt? Das können sie alles Knicken. Das gesamte Berufsethos ist damit vor die Wand gefahren und wenn sich dann die erste Linie der Exekutive, also Ministerpräsidenten, Bürgermeister, Innensenatoren und Innenminister – sogar die Bundeskanzlerin stimmt den Schwamm-drüber-Blues an – in dieser Weise daran beteiligen, dann ist es tatsächlich konstituiert. Wenn es hart auf hart kommt, machen sie  daher im Grunde, was sie wollen. Es nützt dann auch nichts, wenn aus dem wissenschaftlichen Spektrum, auch ProfessorInnenen und ehemalige Richter des Bundesgerichtshofs, wie Dr. Thomas Fischer, und ein paar Polizei-ProfessorInnen bestimmte Dinge einfordern. Die Realität ist eine andere.

In diesem Zusammenhang hat das Verhalten der Grünen ein ganz besonderes Geschmäckle. Die Grünen sind in Hamburg zusammen mit der Soziademokratie in der Landesregierung und bezeichnen sich selbst als Bürgerrechtspartei. Dennoch tragen sie solche Dinge durch Schweigen mit. Es gibt sogar entsprechende Kampagnen aus Innenministern und Polizeipräsidien mit dem Titel „Wer nichts tut, macht mit“. Das gilt ja nun mindestens für die Grünen, wenn sie politische Verantwortung tragen. Hier ist es aber noch viel krasser, weil die Hamburger Grünen derzeit auch den Justizsenator stellen. Dem Justizsenator ist die Staatsanwaltschaft unterstellt und die Aufarbeitung von Strafermittlungsverfahren liegt nach der Strafverfahrensordnung zuerst in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft.

Müssten die Staatsanwälte nicht aus sich heraus aktiv mit der Aufarbeitung beginnen?

Von der Staatsanwaltschaft ist keine Aufarbeitung zu erwarten, da die PolizeibeamtInnen, auch wenn das nicht mehr in der Strafprozessordnung geschrieben steht, faktisch nach wie vor so etwas wie HilfsbeamtInnen für die Staatsanwaltschaft sind. Dadurch ist auch der Schulterschluss so unheimlich eng, so dass die Staatsanwälte kaum nennenswerte Dinge gegen PolizeibeamtInnen übernehmen, egal was da stattfindet.

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