Urteilt beendet Kopftuchverbot für Lehrerinnen - mhobl - CC BY-ND 2.0

Das Urteil gegen generelles Kopftuchverbot ist ein richtiges Zeichen!

Ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften, wie in NRW aktuell gültig, ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar, so eine heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das Urteil stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Diskriminierung von muslimischen Frauen im Alltag dar, auch wenn es noch Hintertüren offen lässt.

Geklagt hatten gegen das Gesetz zwei muslimische Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen, die in der Schule aufgrund ihres Glaubens eine Kopfbedeckung tragen wollten. Eine trug ein klassisches Kopftuch, die andere eine Art Mütze, wie die Taz berichtet. Wegen ihrer Kleidung wurde sogar eine der beiden gekündig, da in NRW beides verboten ist, so sagt es die nordrhein-westfälische Schulordnung. In dieser werden den Lehrkräften religiöse „Bekundungen“ verboten, die geeignet sind, die Neutralität des Landes und den Schulfrieden zu gefährden. Auch wenn das Gesetz scheinbar alle treffen kann, so waren in der Praxis damit vor allem muslimische Lehrerinnen gemeint. Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme: „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind. Hierzu müssen die differenzierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig ausgewertet werden. Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten.“

Verbot bei konkreter Gefahr

Das neue Urteil des Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass das Gesetz „verfassungskonform einzuschränken“ ist. Im Klartext bedeutet diese Einschränkung, dass es nicht mehr reicht abstrakt einen Verdacht herauszubeschwören, sondern eine reale Gefährung des Schulfriedens vor liegen muss. Diese könnte vorliegen, wenn islamfeindliche Eltern oder Parteien Proteste gegen eine kopftuchtragende Lehrerin organisieren, die den Schulunterricht und die SchülerInnen beeinträchtigen.

Durch diese Einschränkung bleibt allerdings weiterhin die Option in der muslimischen Frau den Schuldigen zu sehen und nicht im Alltagsrassismus und der Islamophobie derjenigen, die gegen sie protestieren. Das Urteil kann nur ein erster Schritt sein zu einer vollkommenen Gleichberechtigungen aller Religionen auch in der Praxis. Die Störung des Schulfriedens, wie auch des gesellschaftlichen Friedens wird bekämpft durch Nationaliten und Rassisten, die Minderheiten in diesem Land aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens diskriminieren. Diese können auf juristische Ebene nur bekämpft werden in dem ihnen jede Möglichkeit genommen wird durch Proteste kopftuchtragende Lehrerinnen zum Sündenbock zu machen und sie so dazu zu zwingen, dass diese als Ursache der Störung des Schulfriedens dargestellt wird.

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17 Antworten

  1. Dann sollte es den Autor auch nicht stören, eines Tages „generell“ am Baukran zu baumeln, nebst abgetrenntem Kopf neben ihm, denn: Zitat Koran, Vers 9 „Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet“.
    Für die Muslime sind wir Deutsche „Kuffar“= Lebensunwerte und Anders-oder Ungläubige, die „schlimmer als das Vieh“ sind.
    Da geht die Reise hin – Errichtung eines weltweiten Gottesstaates, inkl. korankonformen Kopfabschneidens in Reinkultur, alle ohne Ausnahme, die Köpfe werden als Trophäe in der Moschee ausgestellt. Letzteres wurde von denen bereits so postuliert!

    Jetzt aber wieder schnell in den Elfenbeinturm, weil: Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf und wir als toleranzbesoffenes Gutmenschentum uns eines – nicht mehr allzu fernen Tages – auch noch geirrt haben könnten….Islam ist Frieden, aber NUR für Moslems – alle anderen haben ihn bald auf dem Friedhof.
    @ rote pille
    Genau so ist es!

    1. Bist wohl noch nie einem Muslim begegnet oder hast keinen muslimischen Freund. Kommst wohl aus dem Osten, naja bei euch gibts bekanntlich nur brauen Mist. Komm mal zu uns in den Ruhrpott rüber, dann lernst du endlich mal die Welt kennen.

      1. Nein danke, …zigmal dort gewesen, dort möchte ich nicht tot übern Zaun hängen.
        Ihr werdet auch noch wach, hoffentlich nicht zu spät!

    2. Metamensch welcher faschistoiden Ideologie soll den der Autor angehören? Das ihre Ideologie in Deutschland vorherscht möchte ich bestimmt nicht.

      1. meine scheinst du auch nicht zu kennen, wenn du mir Sympathien für den Salafismus vorwirfst ohne jeglichen Beweis, aber ab jetzt wird jeder deiner Kommentare in dem du einen Autor beleidigst (Rassismusvorwurf ist eine Beleidigung) gelöscht, außer du weißt irgendwas nach!

  2. was soll ich als Bürger, nicht anerkannter, zu so einem Scheixx sagen? Fühle mich verraten und verkauft, und das mit Recht – gegen mich geziehlt aufgemachtes Programm – rette sich, wer kann – eine bodenlose Frechheit, und das sog. Gesetz ist da auch noch gegen mich. Ich verneine dieses ganze System – und das Gesetzbuch wird mir Recht geben. Anderenfalls, werde ich gegenteilige Auffassungen überprüfen lassen.

  3. …und – zukünftig werde ich mit ganz anderen Mitteln dagegen vorgehen – wie wär’s denn mal mit einem glattrasierten – was auch immer, die ich öffentlich, aus Protest – darstelle?
    Was nimmt sich diese, hier aufgenommenen Völker, noch heraus? Sollte ich mal in deren Herkunftsländern nur annähernd versuchen, das wäre mein Todesurteil oder zumind. 30 Jahre Gefängnis.

  4. Schlechte Nachrichten für einen säkularen Staat.
    Kopftücher, Kreuze, Nudelnetze und andere religiöse Symbole haben bei staatlich angestellen Personen nichts zu suchen (ja, Lehrer*Innen sollten alle verbeamtet sein).

    1. Das war Sarkasmus. Es sollte die bescheuerte Angst vor Kopftüchern entlarven. Aber für so welche wie dir ist das wohl zu schwierig so was zu verstehen. Wenn dieser Blog nicht deine Meinung vetritt, was machst du hier eigentlich. Ich lese doch auch nicht die Artikel der jungen Freiheit. Mit deinem Aussagen unter jedem Artikel zeigst du deutlich wessen Kind du bist. Wir brauchen dich hier nicht du rechtsradikaler Spinner

    2. Zudem bin Atheist und der Autor gehört bestimmt nicht zum salafistischen Lager. Wie kommst du darauf? Weil er einen arabischen Namen hat?

      1. Metamensch ist einfach ahnungslos und wirft hier die ganze Zeit mit Beleidigungen rum, dass wir alle Islamisten, Salafisten etc sind, aber Beweise kann er leider nie bringen, wird natürlich auch schwer, wenn es keine gibt

  5. Wenn hier so die Kommentare lese, wird mir deutlich, wie wichtig es ist, dass ich jeden Montag gegen Pegida demonstriere. Bei den Rechtsruck der zur Zeit durch die Gesellschaft geht (und natürlich von den Herschenden gewollt ist) hilft nur vielfaches aufklären und demonstrieren. Ich empfehle jeden der gegen den Rechtstrend ist, sich zu organisieren und den Rechten die Stirn zu bieten.

  6. ja das Kopftuch ist ganz böse, während Kreuz oder Kippa oder was auch immer natürlich der Ausdruck der Neutralität sind, aber ich habe vergessen in deiner Welt gibt es nur den bösen bösen Islam

  7. Manche sagen, die muslimischen Frauen werden gezwungen Kopftuch zu tragen und nun sollen muslimische Frauen gezwungen werden ihr Kopftuch ablegen zu müssen?!?!

    Was sagt denn “ der Prophet Mohammed über das Tragen des Kopftuches für die Frau? Wieso soll es tragen? Soll sie es überhaupt tragen ? Was steht im Koran über das Tragen des Kopftuches für die Frau? Ist es ein verpflichtendes Gebot für die Frau ? Falls ja, wieso? Falls nein, wieso wird das Gegenteil behauptet?

    Gelten Kleidervorschriften, wie z.B. das Kopftuch, im Islam nur für Frauen? Oder gibt es auch gewisse Kleidervorschriften für Männer ?

    Das Grundgesetz:

    http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44187/i-die-grundrechte-art-1-19

    Artikel 1

    [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Artikel 3

    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    !!!!!!!! Artikel 4

    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    !!!!!

    Vorallem der Artikel 4

    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit], wird von mir besonders betont. Wieso ? denn es hebt hervor, dass ein Kopftuchverbot bei Lehrkräften eindeutig gegen unser Grundgesetz ( Grundrechte Artikel 1 bis 19 siehe Link ) verstösst. Wenn Bayern das jetzt jedoch befürworten möchte ( siehe Seehofers Stellungnahme dazu offiziell), verstösst das eindeutig gegen das Grundgesetz ( gegen die Grundrechte ) unserer Demokratie, unserer Verfassung. Bayern ist zwar ein Freistaat, allerdings gegen das Grundgesetz unserer Bundesrepublik Deutschland kann nicht toleriert werden. So ist es im Grundgesetz, Grundrecht Artikel 1-19, schriftlich festgehalten und kann gerne nochmals nachgelesen werden.

    http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44187/i-die-grundrechte-art-1-19

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