3. August 2024

Tarifbindung im freien Fall

Die Tarifautonomie, abgeleitet aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz, hat in Deutschland Verfassungsrang. Tarifautonomie heißt, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände regeln durch Tarifverträge, unabhängig von staatlicher Einflussnahme, die Arbeitsbedingungen. Tarifliche Arbeitsbedingungen sind eigentlich immer – eine große Ausnahme bildet leider die Leiharbeit

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