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Europäischer Gerichtshof stärkt Arbeitnehmerrechte!
Eine Berliner Altenpflegerin war fristlos gekündigt worden, da sie öffentlich auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam gemacht hatte. Gegen ihre fristlose Kündigung klagte die Berlinerin vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dieser gab der Klägerin Recht, die vorher vor deutschen Gerichten gerichten gescheitert war!
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, wegen der Veröffentlichung von Misständen bei ihrem Arbeitgeber, verstößt gegen die Menschenrechtskonvention, so urteilten die Straßburger Richter und sprachen der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro zu. Dieses Urteil ist eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte und schützt die Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern, gegenüber ihren Arbeitgebern! Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte „Whistleblower“-Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.
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