Wer braucht schon „vermeintliche Freiheitsrechte“ – Rote Karte für Reinhold Gall

Der Verzicht auf „vermeintliche Freiheitsrechte“, sei völlig in Ordnung, um „ Kinderschänder“ zu „überführen“, twitterte Reinhold Gall gestern zum SPD Parteikonvent und übt sich damit in der Sprache nationalkonservativer Politiker und tut Privatsphäre als „vermeintliche Freiheit“ ab.

Reinhold Gall ist nicht Mitglied in der AfD oder der CDU, nein auch nicht der CSU: Er ist Innenminister in der Grün-Roten Landesregierung Baden-Württembergs und SPD Mitglied. Schockierend? Nach den Thilo Sarazins und Olaf Scholzs dieser Partei, wohl kaum. Wer die Privatsphäre als „vermeintliche Freiheit“ bezeichnet, hat ein verkorkstes Demokratie und Freiheitsverständnis. Denn, wer alle Bundesbürger zu potentiellen Terroristen, „Kinderschändern“ und sonstigen Kriminellen degradiert, verdreht das Unschuldsprinzip und nähert sich einer totalitären und diktatorischen Gesellschaft im Stechschritt an. Denn durch die Vorratsdatenspeicherung werden alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu einer Gefahrenquelle: An Stelle eines transparenten und gläsernen Staates, tritt der gläserne Bürger und die gläserne Bürgerin.

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SPD stimmt mit 124 ja zu 88 Nein Stimmen für Vorratsdatenspeicherung

Die SPD hat sich der CDU-Linie angeschlossen und die Vorratsdatenspeicherung (VDS) auf ihrem sogenannten Parteikonvent verabschiedet. Damit ist der Weg für Sigmar Gabriels Politikstil in der SPD endgültig frei. Die Vorratsdatenspeicherung solle zur Sicherheit des Landes beitragen. Anlass zur erneuten Diskussion und endgültigen Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland waren die Anschläge auf Charlie Hebdo in Frankreich zu Beginn des Jahres. Innenminister Schäuble schäumte vor Wut, und war sich keines Arguments zu schade, um die VDS einzuführen. Er vergaß dabei nur zu erwähnen, dass Frankreich bereits seit Jahren die VDS nutzt. Dass man mit der Ausspähung der Massen Anschläge verhindern kann, bleibt daher ein Ammenmärchen. Nun haben wir gläserne Menschen, deren Daten – rein theoretisch – nur nach richterlicher Genehmigung an Polizei, Verfassungsschutz und Kriminalpolizei weitergereicht werden dürften. Rein Theoretisch. Doch ein kürzlich bekannt gewordenes Zusatzabkommen zwischen Justiz- und Innenministerium beweist, dass für fast alle Anfragen, keine richterliche Genehmigung notwendig sein werden. Das ganze könnte man auch Überwachungsstaat nennen.

Vorratsdatenspeicherung auch bei Anwälten und Journalisten

Eigentlich dürfen Journalisten und Anwälte nicht überwacht werden. Sie unterliegen einem besonderen Schutz. Ohne diesen Schutz wäre kein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandat oder Journalist und Informant möglich. Auf der letzten Bundespressekonferenz erklärte die Kanzleramtssprecherin, dass jedoch auch die Daten von „besonderen Geheimnisträgern“ mitgespeichert werden würden. Warum? Weil es keine anderen technischen Mittel gäbe. Somit wird der Schutz dieser besonders heiklen Daten einfach ignoriert. „Nachdem die SPD mal wieder für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hat, ließ der SPD-Innenminister von Baden-Württemberg seinen Gedanken dazu schon mal vorsorglich bei Twitter speichern. Gall argumentierte, er wolle auf seine ‚vermeintlichen Freiheitsrechte‘ ‚gerne‘ verzichten, ‚wenn wir einen Kinderschänder überführen‘, schreibt der Kabarettist der Anstalt, Claus von Wagner, treffend. Wiedermal ersetzt Kabarett kritischen Journalismus, trauriger Zustand unserer Medienlandschaft.

Rote Karte Innenminister Gall

Lieber Reinhold, wer Freiheit und Schutz der eigenen Daten als „vermeintliche Freiheitsrechte“ abtut und den aus rechten Kreisen berühmten Kinderschänder-Vergleich macht, verdient die Rote Karte. Den Staat geht es nichts an mit wem seine Bürger, wie lange und von wo aus telefonieren. Oder welche Internetseiten sie abrufen. Der Staat hat kein Recht Bewegungsprofile anhand von diesen Daten zu erstellen oder das moralische Gewissen eines Mannes oder eine Frau zu überprüfen, nur weil sie vielleicht gerne auf Sexshopseiten surft. Ein jeder von uns hat das Recht auf Privatsphäre. Und wenn jetzt wieder einer sagt: „Ich hab ja nix zu verbergen“, dann werd‘ ich „Fox devils wild.“ Der Staat kann jederzeit auf diese Daten zurückgreifen, kann euch somit überwachen und „voraussagen“,  wie ihr euch bewegen werdet. Ich möchte in keinem Fall, dass der Staat mich überwacht. Rote Karte.

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2 Antworten

  1. Wer das Internet mit Freiheit gleichsetzt, hat wirklich einen merkwürdigen Freiheitsbegriff. Internet und Freiheit schließen sich aus.
    Und das ist ja nicht so, daß der Mensch gutes Benehmen mit der Muttermilch aufsaugt und anschließend Rechtswissenschaft studiert. Die Handy und Computer-Junkies sind eine regelrechte Tyrannei.

    Das Internet hat die Bürgerrechte abgeschafft. Jetzt so zu tun, als sei die Vorratsdatenspeicherung das Problem, das macht den Bock zum Gärtner.

    1. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft nicht nur das Internet, sondern auch Telefonate. Bei Handys ist dies besonders problematisch, da auch die einloggten Masten mitgespeichert werden und somit ein Bewegungsprofil erstellt werden kann. Anhand von solchen Profilen, lässt sich vorhersagen wo sich eine Person wahrscheinlich aufhalten wird.

      Aber was hat „gutes Benehmen“ oder Juristerei mit Privatsspähre zu tun? Es geht bei der VDS darum, dass der Staat jeden Bürger qua Geburt zu einem potentiellen Verbrecher deklariert, weswegen die Daten im Vorhinein gespeichert werden. Das ist gegen die Verfassung. Zudem wird das besondere Schutzrecht von Journalisten und Anwälten mit Füßen getreten.

      Wo das Internet bitte Bürgerrechte abgeschafft haben soll, bleibt mir Schleierhaft: Im Gegenteil, das Internet hat sie durch Informationsvielfalt und der theoretischen Möglichkeit der liquid Democracy die Tore zur Demokratisierung aufgestoßen!

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