Deutschland muss sich für Völkermord an Herero und Nama entschuldigen – Im Gespräch mit Niema Movassat
Die Völkermorde der Kolonialzeit werden in Deutschland selten thematisiert und noch seltener folgt eine offizielle Entschuldigung. Niema Movassat, Bundestagsabgeordneter der Linken, hat das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung gebracht und versucht deutsche Entschädigungen für Namibia zu bewirken. Vom 22.08.-29.08.2012 besuchte er im Rahmen einer Dienstreise Namibia. Das Land war unter dem Namen Deutsch-Südwestafrika von 1884-1915 deutsche Kolonie. Wir sprachen mit ihm über die Beweggründe und Ergebnisse der Reise.
Die Freiheitsliebe: Niema du warst vor wenigen Tagen noch in Namibia, was waren die Gründe nach Namibia zu reisen?
Niema Movassat: Deutsche Kolonialtruppen begingen zwischen 1904-1908 den ersten Völkermord des 20.Jahrhunderts an den Herero und Nama. Nachdem diese beiden Völker nicht mehr bereit waren, sich ihr Land von den Deutschen wegnehmen zu lassen und rassistisch diskriminiert zu werden, erhoben sie sich gegen die deutschen Besatzer. Daraufhin erging ein Vernichtungsbefehl des kaiserlichen Generals Lothar von Trotha gegen beide Völker. Zehntausende wurden umgebracht oder in Konzentrationslager in Deutsch-Südwestafrika verschleppt, wo sie zur Zwangsarbeit verpflichtet worden. Viele starben dort. Ziel meiner Reise war es nun, mit den Nachfahren der Opfer ins Gespräch zu kommen, herausfinden, inwiefern die Folgen des damaligen Völkermordes fortdauern und was ihre Forderungen an Deutschland sind.
Weiterhin ging es auf der Reise auch um eine Intensivierung des deutsch-namibischen Parlamentarierdialogs. Die Namibier haben eine entsprechende Freundschaftsgruppe in ihrem Parlament eingerichtet, nun ist es an Deutschland, ebenfalls im Bundestag eine deutsch-namibische Parlamentariergruppe einzurichten.
Die Freiheitsliebe: Was sind denn die Forderungen der Nachfahren der Herero und Nama?
Niema Movassat: Erstens fordern sie die Übernahme von Verantwortung von deutscher politischer Seite. Bisher verweigerte jede Bundesregierung, den Völkermord als solchen zu benennen und sich zu entschuldigen. Man spricht von „Massakern und Gräueltaten“, aber man weigert sich den Begriff Völkermord in den Mund zu nehmen. Natürlich hat kein Deutscher der heute lebt persönliche Verantwortung für den Völkermord! Aber es geht eben um eine politische, historische und moralische Verantwortung und davor drückt sich die Bundesregierung.
Auf finanzieller Seite geht es um die Forderung nach Reparation. Dabei fordern die Herero und Nama, die strukturellen Nachteile, die aus den Folgen des Völkermordes resultieren, wiedergutzumachen. Denn diese Völker verloren damals viel Land und Vieh, Verluste, die bis heute dazu führen, dass viele Herero und Nama verarmt sind. Das hat auch Folgen im Bildungs- und Gesundheitswesen. Daher ist die Forderung nicht nach individueller finanzieller Entschädigung, sondern den Aufbau von Infrastruktur, also Straßen, Schulen, Krankenhäuser und das man ihnen Land gibt.
Niema Movassat: Öffentlich argumentiert sie legalistisch: Sie sagt die Völkermordkonvention ist von 1948. Daher kann es juristisch gesehen vorher keinen Völkermord gegeben haben. Eine merkwürdige Argumentation, fiel der schrecklichste und grausamste Völkermord doch in der Zeit davor, der Holocaust! Der Völkermordbegriff ist ein historischer und moralischer Begriff, nicht ein rein juristischer, daher ist die Argumentation der Bundesregierung auch aus rechtlicher Sicht nicht haltbar, wie auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nahelegt.
Ich denke die Wahrheit ist, dass die Bundesregierung die Sorge hat, dass wenn sie einmal den Völkermord als solchen anerkennt, sie sich entschuldigen muss. Und wenn sie das tut, sie zahlen muss, und das will sie unter allen Umständen vermeiden. Sie will keinen Präzedenzfall schaffen, auch im Sinne ihrer europäischen Partner, die ja auch Kolonien besessen haben und schreckliche Verbrechen dort begingen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Teil der Regierungsfraktionen schlicht die Vorkommnisse zwischen 1904-1908 verleugnet. Das ist der Teil der Regierung, der nicht von „Ermordeten“ spricht, sondern von „Verstorbenen Herero und Nama“. Es ist eine ahistorische, Völkermordverleugnende Auffassung.
Die Freiheitsliebe: Wie waren die öffentlichen Reaktionen auf die Reise?
Niema Movassat: Also in Namibia war die Presse sehr interessiert, es gab eine breite Berichterstattung im Fernsehen, Radio und Printmedien. Bis auf die deutschsprachige namibische Presse war sie Berichterstattung auch sehr positiv. Die deutschen Medien haben bis auf die Junge Welt und das Neue Deutschland nicht über die Reise berichtet. Abseits der Medien gab es auch direkte Reaktionen per E-Mail etc. Hier gab es von Seiten von Personen und Organisationen die zur deutschen kolonialen Geschichte arbeiten durchweg positive Reaktionen. Es gab aber auch wüste Beschimpfungen durch konservative und rechtsextreme Kräfte in Deutschland und Namibia. Was einige Deutsch-Namibier angeht, die hier Stimmung machen gegen mich und auch die Anliegen der Herero und Nama: Sie fürchten natürlich, die wirtschaftlichen Vorteile, die sich durch den Völkermord erlangt haben in Form von Landraub an den Herero und Nama, zu verlieren. Ihr Verhalten ist völlig würdelos.
Die Freiheitsliebe: Zum Abschluss noch eine Frage: Deutschland verweist stets darauf, eine sehr hohe Entwicklungshilfe an Namibia zu leisten, daher sei Wiedergutmachung kein Thema. Man leiste ja genug. Was sagst du dazu?
Niema Movassat: Diese Argumentation mag erst mal auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Aber: Entwicklungsgelder werden nur unter sehr strikten Bedingungen gewährt, die der Geber, in dem Fall Deutschland, einseitig festlegt. Auch entscheidet der Geber, wohin das Geld fließt, für welche Sektoren usw. Es ist eine einseitige Geschichte, es gibt keine echte Augenhöhe. Entwicklungsgelder als Wiedergutmachung zu verstehen wäre ein neokoloniales Verständnis von Wiedergutmachung, denn die Nachfahren der Täter von damals entscheiden dann über die Verwendung der Wiedergutmachungsbeiträge. Ein solches Verfahren führt nicht zu einer echten Versöhnung.
Deshalb haben wir in einem Antrag, den wir in den Bundestag eingebracht haben im März 2012, klargestellt, dass Wiedergutmachung etwas anderes als Entwicklungshilfegelder sind. Bei Wiedergutmachung handelt es sich nicht um Hilfeleistung, sondern um einen Anspruch des Geschädigten, der sich aus der Anerkennung von erlittenem Unrecht und Verbrechen ergibt.
Die Freiheitsliebe: Danke für das Gespräch Niema!
Auf der Freiheitsliebe konnten wir schon einen exklusiven Gastbeitrag von Niema, sowie mehrere Diskussionsbeiträge veröffentlichen.
-
ICH
-
Karl4f
-
jupp
-

![P1010893 [1600x1200]](http://diefreiheitsliebe.de/wp-content/uploads/2012/09/P1010893-1600x1200-300x224.jpg)

