Rezeptfreie Medikamente für Hartz IV-Empfänger unerschwinglich

Wer schon einmal eine schwere Erkältung, eine Allergie, eine Pilzinfektion oder sogar Läuse hatte, weiß: Gegen diese Krankheiten helfen nicht nur die rezeptpflichtigen Medikamente vom Arzt. Schmerzmittel, Nasenspray, Mittel gegen Übelkeit, Läusekuren und Antipilzmittel gehören zu den sogenannten OTC-Medikamenten (OTC bedeutet “over the counter“ – diese Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, sind aber nicht rezeptpflichtig).

Diese Medikamente haben ihren Preis – einen Preis, den eine wachsende Anzahl von Menschen in Deutschland nicht mehr bezahlen kann. Bei einem Regelsatz von 364 Euro etwa, den ein Hartz-IV Empfänger zum Leben hat, sind 15 Euro für Erkältungsmedikamente Geld, das ihm für Essen und anderes fehlt. Medizinische Hautpflegeprodukte, die quälenden Begleiterscheinungen von Neurodermitis lindern, kosten noch viel mehr – 50 bis 60 Euro im Monat sind da fast normal. Die Alternative: Leiden, kratzen und die Symptome schlimmer werden lassen. Jeder sechste Mensch in Deutschland kann sich OTC-Medikamente nicht regelmäßig leisten. Das bedeutet einen Mangel an medizinischer Versorgung mitten in dem Land mit dem angeblich besten Gesundheitssystem der Welt.

Ganz gleich ob arme Rentner, Hartz IV-Empfänger oder Menschen mit einer dauerhaften Erwerbsminderung – laut der der Bundesagentur für Arbeit sind in ihrem Regelsatz OTC-Medikamente bereits mit eingerechnet.

Kein Erfolg vor Gericht

Es gibt zwar einen sogenannten Mehrbedarf zum Beispiel für eine aufwändige Ernährung oder eine Schwangerschaft und darüber hinaus eine Härtefallregelung, die im Ermessen des Sachbearbeiters liegt – doch die für den Verlauf der Krankheit entscheidende Pflege der Haut mit Apothekenprodukten bei Neurodermitis zum Beispiel sind dadurch nicht abgedeckt.Eine Hartz-IV-Empfängerin, die unter Neurodermitis leidet, klagte sich gegen ihr Jobcenter bis vor das Bundessozialgericht – und erhielt im Mai dieses Jahres eine Abfuhr.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie forderte daraufhin die Krankenkassen auf, wieder mehr OTC-Rezepte zu erstatten, wie es im Versorgungsstrukturgesetz gefordert wird. Der aktuelle Überschuss von mehr als 22 Mrd Euro in den Krankenkassen schafft durchaus Spielraum, um neben OTC-Produkten auch Zahnersatz und Ähnliches wieder zu bezuschussen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen lehnte das allerdings bereits vor der aktuellen Debatte ab: Sie fürchten, der Konkurrenzkampf unter den Kassen um die Bezuschussung solcher Leistungen würde den Kassen schaden – ein Totschlagargument natürlich. Immerhin erstatten die gesetzlichen Krankenkassen OTC-Medikamente bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr. Die Frage bleibt: Haben Kinder, die von Hartz IV leben, auf einmal ein höheres Einkommen? Werden sie weniger krank? Die Frage nach der Erstattung von Verhütungsmitteln in der Pubertät gehört ebenso in diese Diskussion. Abtreibungen werden im Falle von mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit nämlich von den Krankenkassen bezahlt.

Alte Menschen besonders betroffen

Aber nicht nur Jugendliche sind von diesem Problem betroffen – auch viele multimorbide Rentner, also alte Menschen mit vielen chronischen Krankheiten, können sich viele Arznei- und Pflegemittel, die ihnen den Alltag erleichtern würden, schlicht nicht mehr leisten. Krankenkassen und Leistungsträger schieben sich wechselseitig die Verantwortung zu. Handeln tun indes nur wenige: So gibt es zum Beispiel in Dülmen eine Kooperation zwischen der Tafel und den Apotheken vor Ort. Durch Spenden werden Arzneimittelkäufe bezuschusst, die Bedürftigen erhalten gegen Vorlage einer Bescheinigung der Tafel ihre Medikamente zu einem günstigeren Preis. Die Stadt Berlin gibt jährlich 2,6 Millionen für Verhütungsmittel für sozial schwache Frauen aus – eine Ausnahme.

Trotzdem mangelt es an klugen Ideen, wie man Menschen unterhalb der Armutsgrenze Zugang zu OTC-Produkten verschaffen kann. Dem Mangel steht nämlich ein Überschuss gegenüber: Millionen Verpackungen werden von Apothekern jedes Jahr kostenpflichtig entsorgt, weil sie ihr Haltbarkeitsdatum überschritten haben. Diese Medikamente könnten, natürlich für einen sehr viel kürzeren Nutzungszeitraum, vor ihrem Ablaufen, den Hartz IV Empfängern oder anderen Bedürftigen zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat entsprechenden Projekten allerdings gerade einen Riegel vorgeschoben: Apotheken dürfen Medikamente nicht mehr untereinander austauschen, der Verkauf von OTC-Produkten ist seit jeher an die Apotheken gebunden. Deshalb werden sie lieber entsorgt. Auch die Preisentwicklung zwischen der Pharmaindustrie, dem Großhandel und den Apotheken sorgt dafür, dass Medikamentenpreise eher steigen als sinken. Dem entgegen stehen die großen Versandapotheken, die mit günstigen Preisen locken. Bei näherem Hinsehen entsprechen die Preise online bis auf wenige Lockangebote denen in den Apotheken vor Ort und um sie nutzen zu können, muss man erstens ein solventes Konto vorweisen – ein Problem für viele Arme, die gleichzeitig überschuldet sind. Zum anderen ist eine Lieferzeit von zwei bis drei Tagen normal – Zeit, die man nicht hat, wenn man unter akuten Beschwerden leidet.

  • Hans Harz

    wo kann man den Rest des Artikels lesen?

    • Freeleo

      Es haben lediglich zwei Wörter gefehlt. Nun ist wieder alles in Ordnung)

  • Pingback: Alte Menschen besonders betroffen

  • JeanFairtique

    Man sollte in Hartz IV bis auf Null kürzen.
    Oder so.
    (Bei den Reichen ist ja nichts zu holen – die können sich nämlich wehren…)

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