Hartz IV – Gut gedacht, schlecht gemacht?

Hartz4 - Armut per Gesetz? - Bildquelle:http://www.flickr.com/photos/kietzmann/3070090061/sizes/m/in/photostream/
Hartz IV ist ein seit Jahren umstrittenes Programm. Fakt ist, dass die Verabschiedung der Hartz-Gesetzt – initiiert von Peter Hartz – die wohl die weitreichestens Sozialkürzungen in der Geschichte der BRD bedeutete. Wer arbeitslos wird, rutscht sofort in den Hartz-Sumpf ab, hat den den Status eines Nichtsnutz inne. Hartz IV, das bedeutet Isolation und Abschottung.
Als Rot-Grün bei dei den Bundestagswahlen 1998 knapp die Nase vor Schwarz-Gelb hatten, hoffte vorallendingen die Mittelschicht und die Arbeiterklasse auf die Stärkung ihrer Position durch die Verabschiedung sozialer Gesetze. Die SPD, ursprünglich eine linksgerichtete Arbeiterpartei und die Grünen, entstanden aus der Anti-Atom-Bewegung, waren zu diesem Zeitpunkt so sehr über sich hinausgewachsen, dass sie ihre Wurzeln weder sahen noch spürten. Der bald beschlossene Atomausstieg entpuppte sich als Farce.
Die Reform-Lüge
Aber noch viel schwerer wiegt der Fehler der Rot-Grünen-Koalition, welcher in der Sozialpolitik gemacht wurde. Hartz IV wurde ins Leben gerufen. Die damals vier Millionen Arbeitslosen sollten mittels Hartz IV auf die Hälfte schrumpfen, auf also zwei Millionen. Doch das Konzept ging nicht auf. Die Arbeitslosen konnten nicht vermittelt werden, die Angst der Hartz-Bezieher wuchs. Die Menschen wurden dadurch eher eingeschüchtert als motiviert zu arbeiten. Wem das Fell über die Ohren gezogen wird, kann die Motivationchöre “lauf schneller, mach jetzt…” nicht hören.
Die in drei Schüben inkrafttretende Hartz Gesetze, schafften keine positiven Veränderungen. Mit Hartz IV sollte die berufliche Weiterbildung durch die Bundesanstalt für Arbeit (FbW) gefördert werden, Bildungsgutscheine die Bildungs anregen und das Equal-payment/equal treatment-Gesetz für Leiharbeiter durchgesetzt werden. Doch die Bürokratie machte den Reformen einen Strich durch die Rechnung. Welcher Hartz-Bezieher weiß schon, was er wann beantragen muss, um einen Bleistift zu bekommen oder die “Entfernungspauschale” für Bildungsreisen abrechnet bzw. weiß, dass diese existiert? Den aber wohl größten Faux-pas leistet sich die Regierung, die mit der “guten” Absicht gewollten Umsetzung des Equal-payment/equal treatment-Gesetzes für Leiharbeiter. Eine einfach Tarifvertragsänderung auf seiten der Leiharbeiterunternehmen sorgte dafür, dass das mit viel Aufwand betriebene Gesetz umgangen wurde. Die Frage bleibt, wieso von den verantwortlichen Politikern nicht ein Schritt weiter gedacht wurde. Es sitzen doch so unzählige Wirtschaftsexperten und Juristen im Bundestag, die doch eigentlich wissen, wie man dingfeste Verträge abschließt.
Schlichtweg gelogen wurde im Vorfeld über die Höhe des HartzIV-Geldes. Angesetzt wurde ein Betrag von 511,- €. Peter Hartz gab diesen Betrag damals an, Gerhard Schröder folgte ihm, in dem er zuversichtlich nickte und versprach. “Diese Gesetze werden eins zu eins umgesetzt”. Eine glatte Lüge wie sich wenig später herausstellte.
Eine versteckte Sozialkürzung bestand des weiteren darin, die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe verschmelzen zu lassen. Das Produkt bekam dann den schlichten Namen “Arbeitslosengeld II”, welcher zwar nominell über dem Niveau des alten Sozialhilfebeitrags lag, aber keine Einmalleistungen, die für den Schuldbedarf, Kleidung, Wohnungsausstattung & co. impliziert.
Über diese Lügen und den Sozialkürzungen konnten sich allein die Unternehmen freuen, die weiter ihre Löhne drücken konnten, während die Armen immer weiter verarmten, sich die Arbeitsverhältnisse prekarisierten und das Leben in Angst für viele Menschen zum Alltag wurde.
Hartz-Unklarheiten bei Gesetzestexten
Zu oft kann man in den Hartz-Gesetzen das Wort “angemessen” lesen. Was bedeutet schon angemessen? Aufgrund dieses interpretierbaren Wortes, kommt es immer wieder zu Gerichtsverhandlungen, gar zu “Klagefluten”. Beschäftigt man sich einmal genauer mit den Hartz-Gesetzen und stöbert in Foren über Klagen nach, darf man über die oft unverständlichen Regelungen staunen.
Beispielsweise einem Mann aus Erfurt, der auf der Suche nach Arbeit zu einer alten Bekannten nach Hanau gezogen war, wurde das Arbeitslosengeld II vom Kreissozialamt gestrichen, weil er angeblich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte. Das Sozialamt hielt dies u.a. deshalb für erwiesen, weil das Bett der Mitbewohnerin „wie ein Ehebett bezogen“ sei, was auf eine sexuelle Beziehung schließen lasse, der Kühlschrank nicht unterteilt war und daher von gemeinsamer Lebensmittelnutzung auszugehen sei und die Badutensilien nicht getrennt aufbewahrt wurden.
Ferner las ich von einem Fall, in dem ein Paar gegen das Sozialamt klagte, weil der Hartz-Regelsatz von 345€ auf weniger als 320€ gesunken ist, nur weil die Partnerin bzw. der Partner HartzIV bezieht.
Hartz IV mag den Bürgern als Reform nahegelegt worden sein, die Folge war aber nur Angst vor dem Abstieg und zunehmende soziale Kälte.


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