Der Verfassungsschutz ist eine Bedrohung der Demokratie und gehört abgeschafft
Man stelle sich vor, eine private Vereinigung hätte jahrelang mit Nazis gekungelt, sie finanziell gefördert, ihnen dabei geholfen, gefälschte Papiere zu erhalten, der Polizei den Aufenthaltsort der Gesuchten nicht mitgeteilt, und sie würde just in dem Moment damit beginnen, ihre Akten zu vernichten, in dem sich die Staatsanwaltschaft für die Vorgänge interessiert – eine solche Vereinigung würde mit Sicherheit als kriminell aufgelöst.
Allerdings nicht, wenn es sich dabei um den Verfassungsschutz handelt. Da begnügt man sich damit, „strukturelle Veränderungen“, „verbesserte Kontrolle“ usw. zu fordern. Doch das ist Augenwischerei. Bevor die Arbeit des Verfassungsschutzes demokratisch kontrollierbar wird, gelingt eher die Quadratur des Kreises.
Amt gegen Links
Der Geheimdienst ist nicht reformierbar. Die Frage, ob frühere Reformen irgendetwas gebracht haben, hat der Verfassungsschutz mit seinem Agieren gegenüber dem NSU zur Genüge selbst beantwortet. Er ist geblieben, wie er immer war: nicht zu kontrollieren. Es gelingt manchmal, Skandale aufzudecken, die in der Vergangenheit liegen, aber das gegenwärtige Handeln des Verfassungsschutzes zu kontrollieren, das ist strukturell unmöglich, weil es logischerweise dem Charakter eines Geheimdienstes widerspricht.
Während die Partei DIE LINKE beobachtet wird, werden Nazis noch Handgelder ausgezahlt, die sie in ihre Partei- und Kameradschaftsstrukturen einspeisen können. Dass die NPD heute noch eine legale Partei ist, verdankt sie dem Einsatz VS-bezahlter Spitzel, die so zahlreich in der Nazipartei vertreten waren, dass das Bundesverfassungsgericht 2002 das Verbotsverfahren einstellen musste. Der Verfassungsschutz entpuppte sich als der beste Schutz der NPD vor einem Verbot. Warum soll sich die Demokratie einen solchen Apparat leisten, der seinem Eigennamen Hohn spricht?
Was der Verfassungsschutz sich da geleistet hat, ist keine „Panne“ und kein „Versagen“, es liegt vielmehr in der Logik seiner Entwicklung. Er wurde zu Beginn der 1950er Jahre von alten Nazis gegründet. Diese behielten wie schon zuvor Kommunisten und „Systemfeinde“ im Fokus – der Begriff wurde selbst auf die Anhänger bürgerlicher Friedensbewegungen ausgedehnt, die sich gegen die Wiederbewaffnung aussprachen. Der Verfassungsschutz war zu Stelle, als in den 1960er Jahren die Studentenbewegung verteufelt wurde, und als Ende der 1970er Jahre eine mobilisierungskräftige Friedensbewegung entstand, sagte ihr der Verfassungsschutz stets eine „extremistische“ Gesinnung nach. Auch „terroristische“ Bedrohungen wurden erfunden. Man denke an das „Celler Loch“, das der niedersächsische Verfassungsschutz 1978 in die Außenwand eines Gefängnisses sprengte, um einen V-Mann, der in die RAF eingeschleust werden sollte, mit einer Legende zu versorgen.
1990 kam ein neues Beobachtungsobjekt in Form der PDS/Linkspartei hinzu. Dieser wird regelmäßig vorgeworfen, mit ihren antikapitalistischen Äußerungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verstoßen. Dabei lässt sich das Amt nicht davon irritieren, dass im Grundgesetz kein Wort von Kapitalismus steht, sehr wohl aber zur Sozialpflichtigkeit von Eigentum und der Möglichkeit zur Vergesellschaftung von Produktionsmitteln. Der Geheimdienst verlangt, dass die Geschichte der Menschheit mit dem Erreichen der kapitalistischen Produktionsstufe zu einem Ende kommt. Wer die real existierenden Unfreiheiten im Kapitalismus überwinden will, um den politischen auch noch wirtschaftliche Grundrechte zur Seite zu stellen, den erklärt das Amt zum Extremisten.
Diese Ausführungen sollen verdeutlichen: Es liegt in der Logik des Amtes, die Bekämpfung von Neofaschismus nicht zu seiner Hauptaufgabe zu machen. Der seiner Arbeit zugrunde liegende „Extremismus“-Ansatz ist praktisch auf die Gleichsetzung von Faschisten und Antifaschisten angelegt. Dass die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland aber nicht von linken Aktivisten, sondern von Nazis ausgehen könnte, kam dem Verfassungsschutz nie in den Sinn, das entspricht auch nicht seinem Verwendungszweck, der Verteidigung des Kapitalismus.
Nicht reformierbar
Der NSU-Skandal ist also nur das I-Tüpfelchen. Nun soll darauf wieder mit „Reformen“ des Dienstes reagiert werden. Die Union beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dem Bundesamt mehr Kompetenzen gegenüber den Ländern einzuräumen, was im Klartext bedeutet, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Die SPD überschreibt ein eigenes Papier zu dem Thema „Der Verfassungsschutz braucht einen Mentalitätswechsel“, konkret fällt ihr aber nicht viel mehr ein, als das ganze Personal von Köln nach Berlin zu holen und dort mit dem Anti-Terrorzentrum kurzzuschließen. Das Parlamentarische Kontrollgremium soll mehr Mitarbeiter erhalten: „Vorbild sind hier die USA“, schreibt die SPD, als wären deren Geheimdienste ein Hort der Aufrichtigkeit und der demokratischen Zuverlässigkeit.
Auch in der Linksfraktion gibt es vereinzelt solche Stimmen. Da wird zum Beispiel argumentiert, man werde ja auch die Feuerwehr nicht abschaffen, nur wenn sie mal einen Brand nicht gelöscht habe. Der Vergleich mit dem Verfassungsschutz, der als politisch-kriminelle Geheimwaffe der Bundesregierung fungiert, kommt einer Beleidigung von Feuerwehrleuten, die teilweise unter Lebensgefahr arbeiten, schon recht nahe. Bei der Feuerwehr gehört es nicht zum Standard, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten und ihnen gewissermaßen noch die Benzinkanister in die Hand zu drücken. Sie ist auch keine Geheimorganisation, im Gegenteil: Ihre Mannschaftsstärke, ihr Budget, ihre Fahrzeuge – all diese Informationen sind der Öffentlichkeit bekannt.
Das Problem bei allen „Reformvorschlägen“ ist doch: Sie regeln weniger die Kontrolle der Geheimdienste als ihre Befreiung von einer effektiven Kontrolle. Was soll es schon nützen, wenn, wie vereinzelt gefordert, Entscheidungen beim Verfassungsschutz nicht mehr von einer Person allein, sondern von zweien getroffen werden, wenn doch das Problem darin besteht, dass diese Entscheidungen geheim sind und geheim bleiben? Was nützt es, das Parlamentarische Kontrollgremium mit mehr Mitarbeitern zu versehen und die Rechte von Oppositionsvertreten zu stärken, solange seine Mitglieder der Schweigepflicht unterliegen? Am ehernen Prinzip der Geheimdienstarbeit, der Heimlichkeit, will niemand rütteln. Und das bedeutet, die Aufklärung ihres Handelns weitgehend unmöglich zu machen.
Schaden für Demokratie
Die Unmöglichkeit einer Kontrolle verlockt die Behörden zwangsläufig zum Missbrauch und sorgt dafür, dass Geheimdienste notorische Geheimniskrämer, Desinformanten und Rechtsbrecher sind. Politisch aktive Bürgerinnen und Bürger wissen: Man kann nicht kontrollieren, und auch nicht kontrollieren lassen, ob sich die Geheimdienste an ihre verfassungsmäßigen Vorgaben halten. Man kann es nur hoffen. Aber man weiß, die Überwachung ist allzeit möglich und damit ist sie allzeit als Disziplinierungsinstrument wirksam. Politisch ausgedrückt heißt das: Geheimdienste bedeuten unweigerlich eine Beschädigung der Demokratie.
Für den Kampf gegen Nazis braucht es keinen Verfassungsschutz. Der ist da eher Teil des Problems als der Lösung. Über Naziumtriebe sind antifaschistische Organisationen meist besser informiert. Zur Beobachtung der Naziszene ist eine wissenschaftlich und transparent arbeitende Dokumentations- und Analysestelle besser geeignet. Dafür setzt sich DIE LINKE ein.
Ein exclusiver Gastbeitrag von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.




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