Bremen geht voran – Wahlrecht für alle

Wahlrecht für alle

Künftig sollen alle BremerInnen im Stadtstaat wählen dürfen – auch ohne bundesdeutschen oder EU-Pass. Dafür will die rot-grüne Koalition die Landesverfassung ändern und den Staatsgerichtshof anrufen.Dabei soll aber weiterhin zwischen EU-Bürgern und anderen Staatsbürgern unterschieden werden.

Die Forderung, dass das Wahlrecht zumindest auf Landes- und Kommunalerebene nicht an den Pass, sondern an den Wohnort gebunden wird, ist nicht neu. Nun scheint mit Bremen erstmals ein (Bundes-)Land diese Forderung zu erfüllen.  Von der Änderung des Wahlrechts wären alle Bremer über 16 Jahren betroffen. Unterschieden werden soll aber weiterhin zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern. EU-Bürgern sollen bald den Landtag sowie die kommunale Ebene wählen dürfen, während Nicht-EU-Bürger erstmals nur auf kommunaler Ebene wählen dürfen.

Verfassungsgericht und die deutsche Frage

Es ist schon über 20 Jahre her, dass eine Landesregierung das Wahlrecht änder,  Migranten bessere Partizipationsmöglichkeiten bieten wollte und dabei scheiterte. Die letzte Landesregierung war die Regierung Schleswig-Holtsteins im Jahre 1989. Dagegen geklagt hatten damals der Freistaat Bayern und ein rechtsextremennaher Bundestagsabgeordneter der CDU, der auch Mitglied der NSDAP und der Wehrmacht war. Deren Auffassung teilte das Bundesverfassungsgericht. Am 31. Oktober 1990 verkündete es, dass der Volksbegriff völkisch auszulegen sei: “Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, wird von den Deutschen gebildet”, heißt es im Urteil (BVerfGe 83, 37).

“Für viele ist das seither wie in Stein gemeißelt”, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe. Dabei sei “das Schleswig-Holstein Urteil in Teilen aber obsolet”, also nicht mehr aktuell. Von der gesellschaftlichen Entwicklung ohnehin, wie Innenpolitiker Sükrü Senkal (SPD) betont: “Wir schließen zehn Prozent der erwachsenen BürgerInnen von der Teilhabe aus.” Vor allem aber sei das Urteil durch die Gesetzgebung veraltet, befindet Tschöpe.

Im Jahre 1992 wurde die Rechtslage aber ein wenig der Realität angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar vorher bestimmt, dass “auch bei der Vertretung des Volkes für die Kreise und Gemeinden ausschließlich Deutsche das Volk” bilden, wurde für die Bürger der EU eine neue Regelung erdacht um diesen ein paar Möglichkeiten der Partizipation zu gestatten. Bei Kommunalwahlen dürfen derartige Personen seither mitbestimmen, auch wenn sie keine Deutschen sind oder ihre im “Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937″ lebende “Abkömmlinge” sein sollten, wie im Artikel 116 formuliert. Die “Einheitlichkeit der demokratischen Legitimationsgrundlage”, welche 1990 noch als wichtig galt fällt damit weg und kann nun nicht mehr als Totschlag-Argument gelten.

EU-Bürger oder nicht?

Während die Unterscheidung von EU-Bürgern und Deutschen durch die Möglichkeit den Landtag zu wählen, fast aufgehoben werden, bleiben die Unterschiede zwischen Nicht-EU-Bürgern und Deutschen beim Wahlrecht, auch in Bremen, immernoch immens. Die Unterscheidung zwischen Europäern und Nicht-EU-Bürgern ist eine Form der Diskriminierung, wie sie auch in anderen Bundesländern vorhanden ist, nachvollziehbarer macht es sie nicht.

EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger müssen die gleichen Möglichkeiten der politischen Teilhabe erhalten. Das Wahlrecht zumindest auf Landesebene sollte für alle Bürger, die sich schon seit einer gewissen Zeit in Deutschland aufhalten, verpflichtend sein. Die Reform in Bremen ist ein Schritt in die richtige Richtung, das  Ende der Reformen kann sie aber nicht sein.

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  • Christoph Hölker

    Da bin ich GRUNDSÄTZLICH DAGEGEN !!!!!!!!!   gez.: Christoph Hölker (aus D-45657 Recklinghausen bzw. aus D-46499 Hamminleln)

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