Asyl ein Menschenrecht?

 

Asyl ist ein Menschenrecht – Bild aus dem Flüchtlingscamp in Nürnberg

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“, so lautet der 14. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN Generalversammlung verabschiedete worden ist. Gerade in einem Land wie Deutschland, das eigentlich als Beispiel für die Menschenrechte stehen sollte, wird der Artikel häufig nicht umgesetzt.

Das Grundrecht auf Asyl, wie er ursprünglich im Artikel 16 in der Verfassung aufgenommen wurden ist, in einem bestimmten Zusammenhang der Entwicklung des Menschenrechtskanons zu verstehen. So war die Änderung des Asylrechts im Jahre 1993 für die Öffentlichkeit nicht von großer Bedeutung, da sie dadurch in die menschenrechtliche Implikation durchgedrungen ist. Es wurde damals sehr stark diskutiert und die Folgen waren jenen bewusst, die in der Asylrechtsarbeit aktiv waren. Es ist fragwürdig warum die damalige Regierung nicht den Zusammenhang vom Recht auf Asyl im Kontext der Menschenrechte gesehen hat. So wurde 1996 die vorgenommene Änderung des Artikel 16 a GG vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt. Es ist nicht abzuschätzen wie weit die Menschenrechtsdebatte auf internationaler oder gar auf der der Vereinten Nationen für Folgen haben könnte. Wenn im Internationalen Bereich über Flüchtlinge debattiert wird, dann nur im werden meist deren Rechte abgebaut. Eigentlich könnte man sagen, dass der Flüchtlingsschutz immer mehr seine individualrechtliche Dimension verliert.

So gehört das Asylrecht zu den Souveränitätsrechten, die im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung auszuüben ist. Weshalb der Asylsuchende keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Asyls hat. Würde man das Asylrecht als Individualrecht gestalten, so hat der Staat die Pflicht, den Asylsuchenden als Flüchtling an- und aufzunehmen. Da die Allgemeine Menschenrechtsdeklaration kein geltendes Recht ist, sondern nur eine Empfehlung, wäre ein Organ, dass die Umsetzung überprüft von Nöten . Was im Jahre 1951 geschah, es entstand die Genfer Flüchtlingskonvention. In dem die genaue Definition für politische Flüchtlinge geregelt ist und deren Rechtsstatus. So verzichtet Bsp. die Europäische Menschenrechtskonvention vom 11.11.1950 die Erwähnung des Asylrechts. Während in den Südamerikanischen Staaten und den der früheren Ostblockländern, die Anerkennung des individuellen Rechts auf Asyl schon längst in ihrer Verfassung integriert worden war. Man darf nicht vergessen, welches Ziel das Recht auf Asyl hatte. Durch die Nationalsozialistische Vergangenheit wollte sich Deutschland bei der Völkergemeinschaft bedanken in der ca. 800. 000 Flüchtlinge aufgrund der Hitler Vergangenheit fliehen mussten. Es ist wichtig zu erwähnen, das Deutschland in der damaligen Zeit durch das verankern des Recht auf Asyl, über alle geltenden Menschenrechtskonventionen einen neuen Standard festgesetzt hat

 

ist oder war?

Am 26. Mai 1993 an dem Tag an dem das Grundgesetz geändert wurden ist, sagte der CDU/ CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble im Deutschen Bundestag; „Das die Verfassungsänderung wichtig sei für den Erhalt des inneren Friedens und das ohne eine Ergänzung des Grundgesetzes eine zureichende Steuerungsmöglichkeit (für die Aufnahme von Asylbewerbern) nicht gebe. In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten sei alles versucht worden, was ohne Änderung des Grundgesetzes möglich war. Wir haben die Asylgesetze, die Asylverfahrensgesetze, ein dutzendmal verändert, Verfahren beschleunigt, Arbeitsverbote eingeführt und wieder abgeschafft – es hat am Ende alles nicht genützt.”

Am 1. Juli 1993 wurde die Gesetzesänderung gültiges Recht. Dabei haben Zweidrittel der Wähler für die Änderung zugestimmt und mit einfacher Mehrheit auch Begleitgesetze abgesegnet. Durch die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl wurden Flüchtlinge sehr stark als Rechtssubjekt dargestellt. In dem der Staat darüber selber entscheiden konnte, welche und wie viele Flüchtlinge er aufnimmt und erst recht auch, wie er sie zu behandeln hat. Gerade bei dem Artikel 16 a ll und dem des Artikel 16 a I werden die “sicheren Drittländer” mit einbezogen. Die Chancen in dei Bundesrepublik einzureisen und als Flüchtling anerkannt zu werden, sind sehr schlecht. Am 14. Mai 1996 kam der lang erwartete Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgericht. Es wurde festgestellt, dass das Asylgrundrecht nicht zum Gewährungsinhalt der Artikel 1 Abs. 1 (Achtung und Schutz der Menschenwürde) passt und dies eine gravierende Verletzung des Rechtes ist. Für den Bundestag und das Bundesverfassungsgericht stand die innereuropäische Lastenverteilung im Vordergrund, so sehr das sie die Rechtsverschlechterung legitimierten. Die innereuropäische Verteilung oder Quotierung aufzunehmender Flüchtlinge kann kein Grund sein, das Asylrecht so stark zu beschneiden. Dabei wird die Belastung für die Flüchtlinge erheblich gesteigert.

Die Gesetzönderung hat nichts mit menschenrechtlicher Denk- und Handlungsweise zu tunt. Die Folge der neuen Regelung, war eine deutlich Absenkung der Leistungen für Asylbewerber, die zumeist in Sachleistungen gewährt worden ist. Die BSHG wurden in der damaligen Zeit geschaffen um alle Menschen ein Leben zu ermöglichen, das die Würde des Menschen entspricht. Dann gibt es die Sozialhilfe, die für Menschen in Not ist, in denen sie nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln sich selber helfen können. Im Artikel 1 des Grundgesetzes wird der Staat dazu verpflichtet die Wahrung und der Schutz der Menschenwürde zu gewährleisten. Das Nachkriegs-Deutschland hat sich konsequent von der damaligen Gesetzgebung abgegrenzt, doch das jetzige Asylbewerberleistungsgesetz wird deutlich dem des Nationalsozialistischen Verfassung prägend. So werden eine bestimmte Gruppe aus der Sicht der sozialrechtlichen Versorgung zum Zwecke der Kostenersparnisse und der Abschreckung ausgegrenzt.

Gründe und Ursachen für Flucht

Die Flüchtlingspolitik ist seit dem 20. Jahrhundert zu einem weltweiten Problem geworden, mit dem sich die Internationale Gemeinschaft seit langem auseinandersetzt. Es ist nicht bekannt, wie viele Flüchtlinge es weltweit. Es ist bekannt, das gerade in der Dritten Welt die meisten Kriege herrschen und auch die meisten Menschen auf der Flucht sind.

Es gibts viele Gründe um zu flüchten, die häufigste ist Krieg. Die ethnische und religiösen Minderheiten in den verschiedenen Ländern, werden zumeist von den Staaten diskriminiert, teilweise verfolgt und vertrieben. Auch der Wunsch nach Autonomie oder der Bildung eines eigenen Staates wie Bsp. der Tamilen Konflikt in Sri Lanka oder der Kurden Konflikt in der Türkei, sind ausschlaggebend für die Flucht . Auch Folter gehört zu den Fluchtursachen. So stellte Amnesty International heraus, dass in mehr als 70 Länder auf der Welt gefoltert wird.

Einige Staaten, die Folter durchführen, werden als demokratisch angesehen und auch von Deutschland als “folterfreie Staaten” angesehen. Armut und Hunger sind weitere Gründe für Flucht und Vertreibung. Durch die westliche Wirtschaftspolitik und die verfehlte Entwicklungshilfe, wird die Dritte Welt immer wieder tiefer Abhängigkeit von der westlichen Welt getrieben.Naturkatastrophen und Umweltzerstörungen sind ein weiter Grund für die Flucht aus den jeweiligen Heimatländern. Durch die Zerstörung der Umwelt und der Raubbau werden viele Städte und Länder fast unbewohnbar gemacht und somit auch die Katastrophenanfälligkeit der Erde erhöht. Weltweit gibt es ca eine halbe Milliarde “Umweltflüchtlinge”.

Der erste Beitrag von Meryam Huriyya

  • http://www.facebook.com/mariam.demir1 Meryem Huriyya

    Super!! >;)

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