Antifaschistisches Archiv nicht mehr im Verfassungsschutzbericht!
Kein deutsches Bundesland geht so sehr gegen Linke und AntifaschistInnen vor, wie Bayern. In Bayern dürfen Linke nicht in den öffentlichen Dienst, ihre Büros werden überwacht und die Gleichsetzung mit Rechts hat ein unvorstellbares Ausmaß erreicht. Das „Antifaschistischen Informations- Dokumentations- und Archivstelle München” (a.i.d.a. e.V.), welches sich für die Dokumentation von Neonaziverbrechen einsetzt, konnte deswegen im Verfassungsschutzbericht gefunden werden.
Nun hat a.i.d.a e.V wegen ihrer Einstufung in den Bayerischen Verfassungsschutzberichten 2009, 2010 und 2011 als „linksextremistische” Organisation geklagt und den Prozess gewonnen.
Das bayerische Innenministerium verpflichtet sich in einem Vergleich, rückwirkend die Einstufung der a.i.d.a. e.V. als „linksextremistisch“ zurückzunehmen und die jeweiligen Jahresberichte entsprechend abzuändern. Weiterhin sichert das Innenministerium zu, den Verein auch künftig nicht mehr im Verfassungsschutzbericht zu nennen. Der Verein muss für diese Änderung seine Linkliste verändern, welche Links entfernt werden müssen, ist bisher nicht bekannt.
Entwicklung der Verhandlung
Das seit 1990 bestehende Archiv hatte bereits in einem früheren Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof letztinstanzlich die Löschung aus dem Jahresbericht des Verfassungsschutzes für 2008 erstritten.
Das Archiv hatte während der Kriminalisierung deutliche Solidarität erfahren, von bürgerlichen wie linken Kreisen, und war mehrfach für seine Arbeit und sein gesellschaftliches Engagement ausgezeichnet worden.
Angelika Lex, die Rechtsanwältin von a.i.d.a, sagte zu den Verhandlungen:
“Die Vereinbarung ist ein großer Erfolg. Sie ist ein Eingeständnis, dass die Aufnahme von a.i.d.a. in die Verfassungsschutzberichte nicht rechtlichen Gründen geschuldet war, sondern lediglich politische Motive zugrunde lagen. Insbesondere die im Vergleich enthaltene Feststellung, dass einer Gemeinnützigkeit des Vereins keine Gründe entgegenstehen, bedeutet, dass keine Zweifel an der Verfassungstreue des Vereins bestehen. Für a.i.d.a. bedeutet dies, dass der Verein seine äußerst wichtige und wertvolle Arbeit nun endlich wieder ungehindert fortsetzen kann.”
Der Vereinsvorsitzende Marcus Buschmüller:
„Der Vergleich macht deutlich, dass die satzungsgemäße Vereinsarbeit zu keinem Zeitpunkt verfassungsfeindlich war.“ Buschmüller weiter: „Dass eine Initiative rückwirkend aus drei Verfassungsschutzberichten gestrichen wird, ist ein absolutes Novum. Wir werden die Kapazitäten unseres Vereins statt in jahrelange Rechtsstreite nun in die Recherche über extrem rechte Gruppen investieren, z. B. das bayerische Netzwerk des NSU.“
A.i.d.a ist ein wichtiger Schritt gelungen, dem nun auch andere Vereine und linke Organisationen folgen sollten.
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gast
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Freiheitsliebender
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